Rat der Stadt Essen beschließt zusätzlichen Schulbedarf für das Schuljahr 2019/2020

27.02.2019

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (27.2.) die Umsetzung und Finanzierung von zusätzlichem Schulbedarf für das Schuljahr 2019/2020 beschlossen. Darunter fallen Schulplatzerweiterungen an vier Realschulen.

Um der steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, wurden verwaltungsintern und fachbereichsübergreifend die sogenannte "Task Force Schule" gebildet, um zusätzliche Maßnahmen zur schnellen Schaffung von neuen Schulplätzen auf den Weg zu bringen. Die im Rahmen der "Task Force Schule I" im vergangenen Jahr beschlossenen Maßnahmen sind zwischenzeitig bereits erfolgreich abgeschlossen oder befinden sich im Zeitplan der Fertigstellung. Für die Finanzierung hatte der Rat im vergangenen Jahr außerplanmäßige Mittel in Höhe von 15,2 Millionen Euro bereitgestellt. Um weiterhin der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, jedem Kind in Essen einen entsprechenden Schulplatz anbieten zu können, hat der Rat der Stadt Essen heute (27.2.) die ihm Rahmen von "Task Force Schule II" zusammengetragenen Maßnahmen per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen. Aufgrund der größten Bedarfe in diesem Bereich fokussiert sich der Beschluss im Kern auf die Sekundarstufe I.

Für die Finanzierung hat der Rat der Stadt Essen außerplanmäßige Mittel in Höhe von rund 14,6 Millionen Euro bereitgestellt. Zur Deckung des Schulraumbedarfes sollen nun an folgenden vier Schulstandorten im Rahmen der "Task Force Schule" kurzfristig die bauliche Erweiterung zur Schaffung neuem Schulraums realisiert werden:

  • Elsa-Brändström-Realschule, Bergerhausen
  • Bertha-Krupp-Realschule, Frohnhausen
  • Theodor Goldschmidt-Realschule, Ostviertel
  • Realschule Überruhr, Überruhr

Die baulichen Maßnahmen sollen die Schulen in die Lage versetzen, zum Schuljahresbeginn 2019/2020 Mehrklassen zu bilden. Rund 282.000 Euro werden zusätzlich zur Ausstattung von Schulmobiliar bereitgestellt.

Zum Hintergrund

Bereits im Jahr 2015 wurde aufgrund steigender Schülerzahlen ein Bedarf an zusätzlichem Schulraum im Schulentwicklungsplan der Stadt Essen beschrieben. Besonders die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die aus den vierten Klassen in eine weiterführende Schule wechseln, steigt stetig. Durch Zuwanderung von geflüchteten Menschen hat sich dieser Bedarf noch einmal deutlich erhöht. Insbesondere die große Zahl von Schülerinnen und Schülern, die nach ihrer zweijährigen sprachlichen Erstförderung als Seiteneinsteigende in die Regelklassen unterschiedlicher Schulformen wechseln müssen. Im November 2017 wurden bereits über 4.500 zusätzliche Kinder als Seiteneinsteigerinnen und –seiteneinsteiger an Essener Schulen unterrichtet. Ferner gibt es erhöhten Schulplatzbedarf für Schülerinnen und Schüler, die nach der Erprobungsstufe (fünfte und sechste Klasse) in die höheren Jahrgangsstufen kommen.

Verlängerung des Berichtsintervalls KInvFöG 1 & 2 sowie Gute Schule 2020

Des Weiteren beschloss der Rat der Stadt Essen die Verlängerung des Berichtsintervalls zur Umsetzung der Förderprogramme des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG 1 und 2) und zum Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) von bisher quartalsweise auf zukünftig halbjährliche Berichterstattung.

Aus den Fördermitteln des Sonderinvestitionsprogramms Gute Schule 2020 des Landes NRW stehen der Stadt Essen seit 2017 bis 2020 insgesamt rund 82 Millionen Euro zur Verfügung, während KInvFöG 1 und 2 rund 64 Millionen beziehungsweise rund 57 Millionen Euro bereitstellen. Diese Mittel dienen zur Realisierung von Maßnahmen, die unter schulfachlichen, bautechnischen, haushalterischen und förderspezifischen Gesichtspunkten und Vorgaben ausgewählt wurden. Die Berichterstattung dient dazu, den Stand der Abwicklung der Maßnahmen widerzuspiegeln.

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